1. Einkauf zu Bank- bzw.
Industriehandelspreisen
Die Einkaufsgemeinschaft bezieht ihre Gold- und Silberbarren zu günstigeren
Konditionen direkt beim "Good-Delivery" Hersteller Umicore (ehemals Degussa) in Hanau.
2. Freie
Aufteilung Ihrer Einlagen zwischen Gold, Silber, Platin und Palladium
Jeder Gesellschafter kann individuell für sich entscheiden, wieviel Prozent in
Gold, wieviel in Silber, Platin oder Palladium investiert werden soll (oder ob
z.B. ausschließlich in Silber oder ausschließlich in Gold investiert werden
soll). Wir als Einkaufsgemeinschaft legen keine starren Quoten fest und
überlassen die Entscheidung einzig Ihren individuellen Bedürfnissen und
Wünschen. Stand Oktober 2010 sind ca. 33% des Gesellschaftsvermögens in Gold, 60%
in Silber, 3% in Platin und 4% in Palladium investiert.
3. Günstigere Einkaufspreise aufgrund der Größe der Barren
4. Keine Umsatzsteuer auf Silber, Platin und Palladium
Die Einkaufsgemeinschaft bezahlt keine Mehrwertsteuer beim Kauf von Silber,
Platin und Palladium. Wird von einem Gesellschafter die physikalische
Auslieferung von Silber beantragt, wird auf den Kurs am Tag der Auslieferung die
MWSt. wieder erhoben. Die Berechnung unserer Anteilspreise erfolgt
ausschließlich rein netto. Weitere Informationen zur Mehrwertsteuer finden Sie hier.
5. Gemeinschaftliche sichere Lagerung der Barren
Das immer gehörte Gegenargument für die Investition in physikalische Barren
"wohin mit den Barren" ist durch die Gemeinschaft ebenfalls für Sie
gelöst. Die Gesellschaft verwahrt und versichert die Barren diskret und sicher
in der Schweiz. Durch die Umlage der Kosten auf die Gemeinschaft spart jeder
Gesellschafter gegenüber der privaten Miete eines Schließfaches ca. 1% pro
Jahr. Alle Bestände werden in der Schweiz gelagert, wobei Gold einerseits und
Silber, Platin und Palladium andererseits in zwei räumlich voneinander
getrennten Stätten lagern. Weitere Informationen zum dezentralen Lagerkonzept
finden Sie direkt hier.
6. Höhere
Verkaufspreise
Grundsätzlich sollte eine Teilnahme an unserer Gesellschaft längerfristig
angelegt sein. Dennoch kann es notwendig werden, dass Barren verkauft werden
müssen, um z.B. ausscheidende Gesellschafter auszuzahlen. Unser
Gesellschaftsvertrag sieht eine monetäre Barreserve von maximal 10% des
Gesellschaftsvermögens vor, um solche physischen Barrenverkäufe - wenn immer es
geht - vermeiden zu können.
Dennoch, im Fall der Fälle erleidet die Gesellschaft durch den Besitz ihrer
größeren Barren einen prozentual geringeren Verkaufsverlust als
Einzelinvestoren mit kleineren Einheiten.
7.
Monatlicher Ansparplan (ab 25 Euro)
Die
Einkaufsgemeinschaft bietet Ihnen zwei verschiedene Wege an, um langfristig in
Edelmetallen zu sparen. Der erste Weg ist ein Ansparplan. Wie bei einem
Aktienfonds sparen Sie monatlich kleine Beträge ab 25,- Euro an. Die
Mindesteinlage, um Gesellschafter zu werden, beträgt einmalig 500,- Euro.
Dieses Kapital wird natürlich bereits in Edelmetalle für Sie investiert, d.h.
stellt keine Gebühr dar.
Solch ein
regelmäßiges Edelmatall-Sparen in kleinen Portionen ist überhaupt erst durch
eine Einkaufsgemeinschaft möglich. Als Privatanleger wären der Aufpreis auf die
Edelmetalle und die Transportkosten zu hoch, was folgende modellhafte Rechnung
veranschaulichen kann.
Stellen wir
uns vor, Sie möchten pro Monat z.B. 150,- Euro in physischen Edelmetallen
sparen und diese auch regelmäßig, d.h. monatlich, kaufen. Stand Juli 2009
bekommen Sie für Ihre 150,- Euro einen 5g Goldbarren und eine 1-Unze
Silbermünze, z.B. den Wiener Philharmoniker. Die Rechnung sieht wie folgt aus:
Der 5g
Goldbarren kostet 121,- Euro, der Wiener Philharmoniker 11,50 Euro + 7% MwSt. =
12,31 Euro und die Versandkosten sind 19,- Euro. Macht summa summarum 152,31
Euro. Nach einem Jahr haben Sie damit 1,9 Unzen Gold und 12 Unzen Silber in
Ihrem Schließfach, das auch ggf. nochmal ca. 50,- Euro pro Jahr kostet (ggf.
noch zzgl. einer Schließfachversicherung).
8. Kein Agio
auf Einzahlungen - Keine Performance Gebühr.
9.
Lieferkosten
Kostenloser
Transport unserer Lieferanten (auch in die Schweiz). I.d.R. müssen Wertpakete
von den Kunden zusätzlich bezahlt werden.
10. Physische Auslieferung bei Kündigung
Kündigungen können gemäß unseres Gesellschaftsvertrages zum Ende eines jeden
Monats durchgeführt werden. Dabei können die Anteile in Barren umgerechnet und
physisch ausgeliefert werden. Im Falle von Silber ist die Mehrwertsteuer von
z.Zt. 19% vom ausscheidenden Gesellschafter zu bezahlen, wenn der Barren nach
Deutschland importiert wird (Schweiz 7,6%).
11.
Transparenz aller Geschäftsabläufe
Die Einkaufsgemeinschaft legt größten Wert auf die Transparenz der
Geschäftsabläufe, Sie möchte keine "Black Box" darstellen und dadurch
bewusst eine Alternative zu den normalen Produkten der Finanzbranche bieten.
Im passwort-geschützten Gesellschafterbereich (SSL-verschlüsselt, Login) werden
daher alle Geschäftsbewegungen für alle Gesellschafter dokumentiert und ggf.
zum Download zur Verfügung gestellt:
Die
Verwendung der Gelder der Gemeinschaft sind damit für alle Beteiligten
stringent nachvollziehbar.
12. Keine Abgeltungssteuer ab 2009
Ab 1.1.2009 werden alle Spekulationsgewinne im Rahmen der dann
gültigen Abgeltungssteuer mit bis zu 28% besteuert (25% zzgl.
Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, siehe Wikipedia)
Der Gesetzgeber hat jedoch eine Reihe von Ausnahmen von dieser neuen Steuer vorgesehen, z.B. Immobilien und Immobilienfonds, ausländische Grundstücksfonds, geschlossene Schiffsfonds, Riester- und Rürup-Renten und last but not least physische Edelmetalle.
13. Keine Insolzvenzgefahr, Haftung beschränkt auf die Einlage
Aufgrund der 100 %-igen Eigenfinanzierung und dem Verbot zur Aufnahme von Krediten ist eine Zahlungsunfähigkeit der Einkaufsgemeinschaft nicht möglich. Trotz der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine theoretisch mögliche Haftung auf Ihre Einlage beschränkt, da mit allen Handelspartnern im Außenverhältnis haftungsbeschränkende Verträge geschlossen wurden. Lesen Sie hierzu bitte die Informationen auf der Seite Haftungsbeschränkung.
11. Geringe Kosten
Definiert man die effektiv zu bezahlenden Kosten unserer Einkaufsgemeinschaft als Differenz der Entwicklung unserer Anteilswerte zur Entwicklung der Metallwerte, so ergeben sich günstige und faire Konditionen. Die Administrationsgebühr der Einkaufsgemeinschaft für Gold und Silber beträgt nominal 1,2 % pro Jahr inkl. 19% MwSt. Diese Gebühr wird monatlich vom jeweils aktuellen Wert der Gesellschaft berechnet und abgezogen. In ihr sind abschließend alle Kosten beinhaltet, d.h. wir berechnen keinerlei weiteren Kosten wie z.B. versteckte Aufschläge auf Metalle oder Kündigungsgebühren. Im Zuge des Wachstums der Einkaufsgemeinschaft konnten wir den Gebührensatz von 2,4 % p.a. auf 1,2 % p.a. halbieren.
Betrachtet man die Abweichung der Entwicklung unserer Anteilswerte von der Entwicklung der Metallpreise als effektive Gebühr, so ist festzustellen, daß diese effektive Gebühr noch niedriger ist, als der nominale Satz von 1,2 %. Stand 25.11.2011 betragen die annualisierten effektiven Gebühren:
Gold: 0,828 %
Silber: 0,956 %
Platin: 0,394 %
Palladium: 0,295 %
Im Gegensatz zu Bankkrediten, bei denen die effektive Gebühr höher ist als die nominale Gebühr, sind bei der Einkaufsgemeinschaft also die effektiv anfallenden Gebühren niedriger. Sie beinhalten zudem alle Dienste wie z.B. auch die Lagerung und die Versicherung der Barren.
Die
Geschäftsführung:
Die Geschäftsführer der Einkaufsgemeinschaft sind Dipl.-Ing(FH), MPhil Jürgen
Müller und Prof. Dr. Klaus Sakowski. Zu Ihren Aufgaben gehört laut Satzung:
| + 4,17 % | |
| + 15,18 % | |
| + 20,64 % | |
| + 9,10 % | |
| Gold: | 38.744,729 Uz. |
| Silber: | 4.027.369,887 Uz. |
| Platin: | 3.028,598 Uz. |
| 10.230,360 Uz. | |
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